Reitanlage Versicherungen

Da der Pensionsgeber nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein sogenannter Tierhüter ist, benötigt er eine Versicherung, die vom Tierhüter schuldhaft verursachte Schäden, die ein in Pension stehendes Pferd einem Dritten zufügt, abdeckt. Neben dieser Versicherung wurde von uns auch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die z.B. Flurschäden, Schäden durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (z.B. bei Glätte), Schäden durch das Halten und Hüten von Tieren etc. absichert.





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