
Jeder Pferdehalter ist per Gesetz dazu verpflichtet, sein Tier bei der zuständigen Tierseuchenkasse anzumelden. In Bayern hat die Tierseuchenkasse die Aufgabe, die nach dem Tierseuchengesetz zu leistenden Entschädigungen festzusetzen und auszuzahlen. Darüber hinaus ist es die Aufgabe der Tierseuchenkasse, Beihilfe für Tierverluste zu gewähren. Neben der Anmeldung aller eingestellten Tiere bei der Tierseuchenkasse übernehmen wir auch die jährlich anfallenden Kosten für diese Versicherung.

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